1. Wie ist der Name?
Die Vertretung der Werkstatträte nennt sich Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Nordrhein-Westfalen. Die Abkürzung lautet LAG WR NRW.
2. Wie ist die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Nordrhein-Westfalen aufgebaut?
Die Landesarbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss der Werkstatträte-Organisationen in den einzelnen Wohlfahrtsverbänden in NRW und wie folgt aufgebaut:

Die Werkstatträte-Organisationen der einzelnen Wohlfahrtsverbände in NRW entsenden hierzu Vertreterinnen und Vertreter gemäß folgender Sitzverteilung:
Verband Sitze
AWO: 2 Sitze
DRK: 1 Sitze
DPWV: 7 Sitze
DW: 4 Sitze
DICV 3 Sitze
Diese Verteilung ist gem. der Sitzverteilung in der Anpassung bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW vorgesehen. Wird diese geändert, so ist eine Anpassung bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW ebenso erforderlich.
3. Was ist der Zweck und die Aufgabe der Landesarbeitsgemeinschaft?
- Austausch
- Zusammentragung und Vertretung gemeinsamer Interessen
- Einflussnahme im Sinne der Menschen mit Behinderung in den Werkstätten für behinderte Menschen
- Gemeinsame Vertretung in der Bundesvereinigung der Werkstatträte
4. Welche Regelungen gibt es für die Versammlungen der Landesarbeitsgemeinschaft?
4.1. Wer nimmt an den Sitzungen teil?
An den Sitzungen nehmen die Delegierten teil. Sollten Delegierte nicht teilnehmen können, werden sie durch Ersatzdelegierte vertreten.
Verbände mit nur einem Sitz in der Anpassung bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW, sind durch den/die Delegierte/n und den/die Ersatzdelegierte während der Sitzungen vertreten. Stimmrecht hat in diesem Fall nur der/die Delegierte. Das Verfahren der Stellvertretung wird im Verband geregelt.
4.2. Wie oft finden Sitzungen statt?
In der Regel 4-mal im Jahr.
4.3. Wie werden Entscheidungen gefällt?
Die 17 Delegierten oder ein Ersatzdelegierter, falls ein Delegierter verhindert ist, haben ein Stimmrecht.
Die Entscheidungen werden durch die Anwesenden stimmberechtigten Delegierten mehrheitlich getroffen. Eine Ausnahme ist die Veränderung der Geschäftsordnung.
5. Welche Regelungen gibt es für die Sprecher und Sprecherinnen?
5.1 Wie viele Sprecher oder Sprecherinnen werden gewählt?
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte wählt aus ihrer Mitte 3 Sprecher oder Sprecherinnen aus.
Bei der Wahl hat jeder Delegierte 3 Stimmen.
Die Person mit den meisten Stimmen übernimmt den Vorsitz des Sprecherrates. Die Person mit dem nächst höherem Stimmanteil übernimmt den stellvertretenden Vorsitz des Sprecherrates.
Der Sprecherrat wird für vier Jahre gewählt. Scheidet ein Mitglied des Sprecherrat aus der Anpassung bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW aus wird dieser Sitz nachgewählt.
5.2 Welche Aufgaben haben die Sprecher und Sprecherinnen?
- Vorbereitung der Sitzungen
- Einladung zur Sitzung erstellen
- Vertretung der Landesvertretung gegenüber Politik und Verbänden im Rahmen der Beschlüsse der Anpassung bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW
- Bestimmung, wer der Sprecher die Vertretung im BvWR übernimmt
- Protokolle der Sitzungen an Delegierte und Ersatzmitglieder versenden
6. Wie kann diese Ordnung verändert werden?
Die Landesarbeitsgemeinschaft kann die Geschäftsordnung durch mindestens 9 Ja-Stimmen der stimmberechtigten Delegierten verändern.





