BAG:WfbM
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG:WfbM) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Sie wurde am 18. Juni 1975 in Bonn als bundesweite Interessenvertretung der Werkstätten gegründet. Ihr Sitz ist seit 1985 in Frankfurt am Main. Die Mitglieder der BAG:WfbM sind Träger von Eingliederungseinrichtungen, insbesondere von Werkstätten, Förderstätten und Integrationsunternehmen. Zur Mitgliedschaft in der BAG:WfbM ist keine amtliche Anerkennung erforderlich.
Die BAG:WfbM ist der freiwillige und selbstlose bundesweite Zusammenschluss der Träger aller Einrichtungen, die den Menschen die Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft ermöglichen, welche sich ihr Leben aufgrund ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder durch Erwerbsarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sichern können. Der Verband dient seinen Mitgliedern als Berater und Interessenvertretung in allen fachlichen und politischen Angelegenheiten.
Website der BAG:WfbM
Grundsicherungsgesetz in leichter Sprache
Download Grundsicherungsgesetz als PDF
Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX)
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 19. 6.2001, BGBl. I S. 1046)
Gesetzestext auf der Website des Bundesministeriums für Justiz
Förderkreis Horizont
Der Förderkreis Horizont will das Miteinander von behinderten und nicht behinderten Menschen im Bildungs- und Freizeitbereich fördern, als Koordinator die Integrationsbestrebung behinderter Menschen unterstützen.
Website des Förderkreis Horizont.
Kobinet-Nachrichten
Aktuelle Nachrichten für Menschen mit Behinderungen
Homepage Bundesvereinigung der Werkstatträte
Die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte bundesweit:
Zur Homepage des Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung, Norbert Killewald
Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW





