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Positionen und Ziele

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1. Ziele für die Mitwirkung und Mitbestimmung in den Werkstätten

1.1. Die Werkstättenmitwirkungsverordnung wird in allen Werkstätten angewendet, beachtet und gelebt.

Die Werkstättenmitwirkungsverordnung wird nicht in allen Werkstätten konsequent beachtet. Das muss anders werden. Beispielhafte Maßnahme: Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW bringt ein Infoblatt für Gruppenleiter/innen und Einrichtungsleiter/innen zur Mitwirkung heraus. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW motiviert ihre Werkstatträte ihre Rechte einzuklagen.

1.2. Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung ist überarbeitet.

Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung muss nach 10 Jahren überarbeitet werden. Dabei sind die Diakoniewerkstättenmitwirkungsverordnung und die Caritas-Werkstättenmitwirkungsverordnung zu berücksichtigen.

Was muss neu in der Mitwirkungsverordnung aufgenommen werden?

  • Mitbestimmung (mindestens wie in der Diakoniewerkstättenmitwirkungsverordnung)
  • Mitbestimmung bei der Einstellung von Fachpersonal
  • Werkstatträte haben das Recht sich überregional (landes- und bundesweit) zu organisieren und zu vernetzen. Auch für diesen Teil der Arbeit des Werkstattrates muss die Freistellung verankert sein. Das muss auch für die Vertrauenspersonen gelten.
  • Geklärtes Budget für den Werkstattrat (mindestens wie in Westfalen, 0,26 Euro pro Tag pro Beschäftigten). Das Budget muss in das neue Jahr übertragbar sein. Die Menschen im Berufsbildungsbereich sollen mit in diese Berechnung einbezogen werden (Diese Kosten sollen von der Arbeitsagentur übernommen werden).

1.3. Alle Beschäftigten haben 35 Tage Urlaub unabhängig vom Grad einer Behinderung.
In den Werkstätten gibt es einen unterschiedlichen Urlaubsanspruch. Wir wollen, dass der Urlaub einheitlich auf dem genannten Niveau ist. Jubiläumsurlaub soll extra dazu gezählt werden.

1.4. Das Angebot „Fördergruppen“ wird in den Werkstätten für behinderte Menschen bundesweit angeboten.

1.5. Die Zusammenarbeit mit den Schwerbehinderten – Vertretungen wird verbessert.

1.6. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW hat mit der Landesgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen einen regelmäßigen Austausch und es besteht ein guter Kontakt auf Augenhöhe.



2. Ziele zur Überwindung von „Arm trotz Arbeit“.

2.1. Bei der Grundsicherung oder bei der Kostenbeteiligung zum Wohnheimplatz ist der Grundlohn (z.Z. 76,- Euro) statt 1/8 des Eckregelsatzes zuzüglich 25% des übersteigenden Einkommens, anrechnungsfrei.

2.2. Sonderzahlungen sind jährlich in Höhe von 100% des jeweiligen Monatslohns anrechnungsfrei.

2.3. Jede(r) der/die in einer Werkstatt in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis arbeitet erhält pro Arbeitstag ein freies Mittagessen, dass nicht auf das Einkommen angerechnet wird.

2.4. Zuzahlungen zur Krankenkasse, Praxisgebühren und Zuzahlungen für Medikamente sind erst ab 1.000,- Euro monatlichen Nettoverdienst zu leisten.
Arbeit soll sich wieder lohnen. Wir wollen Anteil haben an der Bewegung: Mehr Netto vom Brutto.



3. Ziele zum Angebot in einer Werkstatt für behinderte Menschen

3.1. Teilzeit auf Wunsch ist für jede(n) Beschäftigte(n) möglich.

3.2. Das Angebot an Werkstätten für Menschen mit Behinderung bleibt flächendeckend.

3.3. Die Alternative zu Werkstätten für behinderte Menschen „Andere Anbieter“ ist zurzeit keine Alternative.



4. Ziele zum Übergang in den 1. Arbeitsmarkt.

4.1. Der Anspruch auf die EU-Rente, die man vor der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses auf dem 1. Arbeitsmarkt erworben hat, bleibt mindestens 5 Jahre bestehen.

4.2. Die Rückkehr in eine Werkstatt für behinderte Menschen ist immer möglich.

4.3. Die bereits geleisteten Werkstattjahre sind bei einer Rückkehr anzurechnen.

4.4 Eine Begleitung durch den Integrationsfachdienst wird mindestens drei Jahre angeboten.

4.5. Die Anreize für Firmen, Menschen mit Behinderung einzustellen, werden erhöht.



5. Ziele für den Umgang mit „älteren“ Beschäftigten

5.1 Das Entgelt wird wegen Alter nur um einen geringeren Betrag geschmälert (Besitzstandswahrung).

5.2 Für Beschäftigte im Alter gibt es auf Wunsch besondere Teilzeitangebote, um sich langsam in die Rente schleichen zu können.
Wir können uns vorstellen, dass Extrapunkte im Entgeltsystem als Altersbonus eingeführt werden. Bedingt durch die Behinderung kann das Alter früher einsetzen. Das ist zu berücksichtigen. Uns ist wichtig, dass ältere Beschäftigte nicht ausgeschlossen werden.

Einstimmig verabschiedet in Bielefeld/Lindenhof am 11. März 2011.